Eltern-ABC

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte

wir möchten Sie mit diesem kleinen Leitfaden in der Albert-Schweitzer-Schule recht herzlich willkommen heißen.

Da Ihre eigene Schulzeit ja nun schon ein paar Jahre zurückliegt und sich seit dieser Zeit in der Schule organisatorisch und pädagogisch vieles verändert hat, scheint es uns sinnvoll, Ihnen mit diesem Schriftstück ein paar Hinweise zu geben, was die Grundschule Ihren Kindern bietet und welche Grundsätze im täglichen Miteinander uns wichtig sind und eingehalten werden sollten.

Sollten sich noch weitere Fragen ergeben, so stehen Ihnen hierfür die Klassenlehrerinnen sowie die Schulleitung zur Verfügung. Als PDF-Download finden Sie das Eltern-ABC auch noch einmal im Bereich "Elternpost".

 

Das Kollegium, die Schulleitung und alle Mitarbeiter der

Albert-Schweitzer-Schule

 

Download der aktuellen Ausgabe als PDF

Datei "Eltern_ABC-01.pdf"

 

Onlineübersicht:

Adressenänderung

Anlässlich der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre gültige Adresse und Telefonnummer angegeben.

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Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten

1.   an den/die Klassenlehrer/in (Aktualisierung des Klassenbuchs)

2.   an das Sekretariat (Änderung der Schülerkartei)

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Arbeitsgemeinschaften

Alle Schülerinnen und Schülerinnen der Jahrgangsstufen drei und vier

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sind verpflichtet, mindestens ein AG-Angebot zu wählen.

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Betreuungsangebot Kl.1 + 2

Ihr Kind hat die Möglichkeit, im Anschluss an seinen Unterricht täglich in der 5. Stunde an einer Betreuung teilzunehmen.

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Die Betreuung Ihrer Kinder erfolgt durch ausgebildetes Fachpersonal nach einem abgestimmten Betreuungskonzept für alle Betreuungsgruppen und findet in der Regel in den Klassenräumen Ihrer Kinder statt.

Eine Anmeldung ist für ein Schulhalbjahr verbindlich; die angemeldeten Kinder können erst um 12:50 Uhr abgeholt werden, um so eine ruhige und gleichmäßige Betreuungsphase zu gewährleisten. Beachten Sie bitte, dass in der zweiten Klasse an zwei Tagen eine 5. Unterrichtsstunde erteilt wird und die Kinder dann, sofern sie nicht am Ganztag teilnehmen, um 12:40 Uhr Schulschluss haben.
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Beurlaubung

Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht für alle Kinder Schulpflicht, d.h., dass Ihr Kind verpflichtet ist, an allen Werktagen außerhalb der Ferien die Schule zu besuchen.

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In dringenden und begründeten Fällen ist eine Beurlaubung möglich. Für eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen, dem jedoch lt. Schulgesetz nur dann entsprochen werden kann, wenn persönliche zwingende Gründe vorliegen.

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Elternabende, Elternsprechtage und Elterngespräche

Im Laufe des Schuljahres finden regelmäßig Elternabende statt, die von der Elternvertretung in Absprache mit den Klassenlehrern/innen einberufen werden. Eine regelmäßige Teilnahme aller Eltern wird erwartet.

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Jährlich findet ein Elternsprechtag statt, an dem die Möglichkeit besteht, alle Lehrkräfte der Schule zu sprechen. Unter Berücksichtigung von Terminwünschen sind Gespräche von etwa 10 - 15 minütiger Dauer möglich.

Einzelgespräche mit den Lehrkräften können selbstverständlich auch außerhalb der Elternsprechtage jederzeit vereinbart werden.

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Elternpost

In unserem Servicebereich "Elternpost" stehen für Sie ausgeteilte Elternschreiben" als PDF zum Download bereit.

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Auch finden sie hier noch einmal Links zu den Stundenplänen und Materiallisten.

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Elternvertretung

Die Vertretung der Eltern in der Schule ist durch den § 88 ff des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) geregelt. Als Mitglied der Klassenelternschaft können Sie sich in die unterschiedlichen Konferenzen und Gremien wählen lassen. 

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Ohne die Mitarbeit vieler Eltern in der Schule ist ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht denkbar. Zahlreiche Anlässe wie Schulfeste, Klassenfeiern, Sportfeste u.a. bieten Ihnen Möglichkeiten zum persönlichen Engagement. Ein sportliches, handwerkliches oder sprachliches Angebot Ihrerseits im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (AG’s) bereichert die Angebotspalette für die Kinder.

Laut § 55 NSchG können auch Lebenspartner/ -innen, die mit dem erziehungsberechtigten Elternteil des Kindes verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, zu Elternvertretern gewählt werden, falls der Erziehungsberechtigte dem zustimmt.

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Essen und Trinken

An jedem Schulvormittag haben die Kinder vor der Hofpause Gelegenheit, in ihrer Klasse zu frühstücken.

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Bitte beachten Sie, dass an unserer Schule keine erdnusshaltigen Lebensmittel mitgebracht und verzehrt werden dürfen, da Kinder mit einer Erdnussallergie den Unterricht besuchen.

Es können Milch, Kakao und Joghurt bestellt werden. Die Abrechnung hierfür erfolgt im Voraus durch die Klassenlehrerin in der Regel am Freitag.

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Fundsachen

Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegengelassen hat, werden zunächst beim Hausmeister, später dann in unserer Fundkiste gesammelt.

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Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Sie Ihrem Kind wertvolle Gegenstände, hohe Geldbeträge usw. mit in die Schule geben.

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Ganztag

Die Albert-Schweitzer-Schule ist seit dem Schuljahr 2017/18 Pilotschule in Lehrte. Für die Jahrgänge eins und zwei sind wir eine offene Ganztagsschule. Sie als Eltern entscheiden, ob ihr Kind Angebote im Ganztag besucht oder nicht. Für die Jahrgänge drei und vier sind wir eine teilgebundene Ganztagsschule. Das bedeutet für Ihr Kind, dass es an mindestens einem Tag ein Ganztagsangebot besuchen muss.

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Übung und Festigung des Unterrichtsstoffs. In der Grundschule sollte die Dauer von ca. 15 Minuten je Fach (in Klasse 3/4) nicht wesentlich überschritten werden.

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Bei den jüngeren Jahrgangsstufen sollte eine Dauer von ca. 20 Minuten insgesamt nicht überschritten werden. Von Freitag zu Montag werden grundsätzlich keine Hausaufgaben erteilt.

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Inklusion

An der Albert-Schweitzer-Schule arbeiten zwei Kolleg:innen mit sonderpädagogischer Ausbildung. Sie stellen die Grundversorgung unserer Klassen sicher.

Klassenfahrten

In der Regel unternimmt jede Klasse im Laufe der Grundschulzeit einen mehrtägigen Schullandheimaufenthalt. Über Planung und Kosten informiert der / die Klassenlehrer/in die Eltern rechtzeitig.

Krankheiten

Sollte Ihr Kind krank sein, sind Sie verpflichtet, die Schule darüber zu informieren.

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Dieses kann auf schriftlichem oder telefonischem Weg geschehen. Sobald eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist, geben Sie bitte Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der die Dauer und (falls gewünscht) der Grund der Erkrankung hervorgehen sollte. Erkrankt ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien ist der Schule ein ärztliches Attest vorzulegen ("Ferienverlängerung")

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Lernmittelausleihe

Die Schulbücher Ihrer Kinder werden, sofern sie zur Ausleihe angemeldet wurden, zentral von der Schule beschafft und Ihnen leihweise überlassen.

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Die dafür zu zahlenden Leihgebühren können Sie dem Anmeldebogen des jeweiligen Jahrgangs entnehmen. 
Die Bücher sind am Ende des Schuljahres in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, da eine jeweils mehrjährige Nutzungsdauer vorgesehen ist. Beschädigte, verschmutzte oder mit Stift „ausgefüllte“ Lehrwerke müssen von den Erziehungsberechtigten ersetzt werden. Die Bücher werden von der Schule mit einem Schutzumschlag versehen, welcher am Ende der Ausleihzeit in Ihren Besitz übergeht. Arbeitshefte und anderes Verbrauchsmaterial können nicht ausgeliehen werden und müssen selbst beschafft werden.

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Schulranzen

Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten, bieten wir den Schülern Ablagemöglichkeiten in den Klassenräumen an.

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In diesen können verschiedene Unterrichtsmaterialien wie Tuschzeug, Mappen, Bastelmaterialien und nicht benötigte Schulbücher aufbewahrt werden. Bitte unterstützen Sie in der Anfangszeit Ihr Kind beim Packen des Ranzens am Abend.

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Stundenplan

Der Stundenplan der Kinder beruht auf den Richtlinien der „Verlässlichen Grundschule“. Genaue Anfangs- und Endzeiten entnehmen Sie bitte unserer Seite "Unterrichtszeiten" oder dem Stundenplan Ihres Kindes.

Unfall

In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen die Folgen eines Unfalls versichert.

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War ein Arztbesuch erforderlich, müssen Sie dies unverzüglich im Sekretariat melden. Von hier wird die Unfallmeldung an den Gemeindeunfallversicherungsverband weiterleitet.

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Witterungsverhältnisse

Die Entscheidung darüber, ob bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Straßenglätte, Sturm ...) der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfällt, trifft die Region Hannover.

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Dies wird so früh wie möglich über den Rundfunk bekanntgegeben. Ein Anruf in der Schule erübrigt sich für Sie dadurch.

Für Kinder die aus Unkenntnis des Schulausfalls oder wegen mangelnder Betreuungsmöglichkeit trotzdem in der Schule ankommen, wird eine Notbetreuung angeboten.

Erziehungsberechtigten, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ist es freigestellt Ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause zu behalten, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

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Zeugnisse

Zeugnisse sind offizielle Leistungsbeurteilungen, die halbjährlich erteilt werden.

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Ausnahme: Im 1. Schuljahr erhalten die Kinder das erste Zeugnis am Ende des Schuljahres. In Klasse 1 und 2 erfolgt die Beurteilung in Form von Lernstandsbeschreibungen. In Klasse 3 und 4 erhalten die Kinder Zensuren.

Am Ende der 2. Klasse sowie von Klasse 3 nach 4 erfolgt eine Versetzung.

Ein/Eine Schüler/in wiederholt die Klasse 3 oder 4, wenn die Leistungen in zwei von drei Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) mit mangelhaft bewertet werden.

Am Ende des 4. Schuljahres erfolgt ein Übergang in eine weiterführende Schule.

An den Tagen der Zeugnisausgabe ist für alle Schüler nach der 3. Stunde Schulschluss.

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